Ehrenordnung des Amteur-Box-Verbandes Land Brandenburg e. V.

§ 1
Präambel

(1) Für langjährige oder verdienstvolle Tätigkeit bei der Entwicklung des sportlichen Lebens
im Verein bzw. der Abteilung, der Organisation und Sicherstellung von Boxsport-
veranstaltungen sowie der Ausbildung und Erziehung von Boxsportlern werden vom Präsidium des ABVLB an seine Mitglieder (Vereine, Boxstaffeln, Einzelpersonen) und an andere Personen (Freunde des Boxsportes aus Politik, Wirtschaft, Sponsoren, Wissen-
schaft u. a.) Ehrungen vergeben.

(2) Folgende Ehrungen sind vorgesehen:
- Ehrenurkunde
- Ehrengeschenk
- Ehrennadel in Gold, Silber und Bronze
- Ehrenmitgliedschaft (nur Einzelpersonen)
- Ehrenpräsidiumsmitglied (nur Einzelpersonen)
- Ehrenpräsident (nur Einzelpersonen).

(3) Sämtliche Ehrungen werden im Ehrenbuch des ABVLB eingetragen. Ein Lichtbild der Geehrten erscheint neben dem Eintrag. Die Eintragungen werden in der Zeitschrift
„Boxsport“ veröffentlicht.

§ 2
Ehrenurkunde

(1) Mit der Ehrenurkunde können Aktive, Trainer, Übungsleiter, Kampfrichter, Funktionäre, Boxabteilungen und –staffeln sowie andere Personen ausgezeichnet werden.
Sie wird in Anerkennung vorbildlicher sportlicher, organisatorischer oder den Boxsport fördernder Leistungen verliehen.

(2) Die Übergabe der Ehrung erfolgt auf Vereinsveranstaltungen, bei Wettkämpfen oder Meisterschaften, bei Präsidiumssitzungen oder auf dem Verbandstag durch ein vom Präsidium beauftragten Mitglied des ABVLB.

§ 3
Ehrengeschenk

(1) Ein Ehrengeschenk wird in Würdigung besonderer oder langjähriger Leistungen an
Einzelpersonen, die Mitglieder des ABVLB sind oder andere Personen vergeben. Insbesondere sind Jubiläen ab dem 50. Geburtstag zu berücksichtigen.

(2) Die Übergabe des Ehrengeschenks, welches grundsätzlich einen Bezug zum Boxsport besitzen muß, erfolgt durch ein Mitglied des Präsidiums oder durch einen vom Präsidenten beauftragten Vertreter des ABVLB. Dabei sind Veranstaltungen der Vereine, Wettkämpfe entsprechender Bedeutung oder der Verbandstag des ABVLB als würdiger Rahmen vorzugsweise zu nutzen.

§ 4
Ehrennadel

(1) Die Ehrennadel erhalten Aktive für besonders herausragende sportliche Erfolge. Sie wird verliehen für die Erringung von Meistertiteln entsprechend in der Anlage bezeichneten Kriterien.

(2) Die Ehrennadel wird Mitgliedern und anderen Personen (beides im Sinne §1 Ziff. 1) in Würdigung langjähriger besonderer Verdienste für den Boxsport als Zeichen verbands-politischer Anerkennung durch den ABVLB ensprechend in der Anlage bezeichneter Kriterien verliehen.

(3) Die Übergabe der Ehrennadel erfolgt einschließlich einer Urkunde, mit der die
Graduierung bezeichnet ist. Sie wird vorgenommen durch den Präsidenten oder ein
Mitglied des Präsidiums anläßlich von Meisterschaften entsprechender Bedeutung oder auf dem Verbandstag des ABVLB.

§ 5
Ehrenmitgliedschaft, Ehrenpräsidiumsmitglied, Ehrenpräsident

(1) Die Ehrenmitgliedschaft, die Ernennung zum Ehrenpräsidiumsmitglied und die
Ernennung zum Ehrenpräsidenten wird in Würdigung außergewöhnlicher Leistungen an
Mitglieder des ABVLB verliehen.

(2) Die Entscheidung über die Ehrenmitgliedschaft, die Ehrenpräsidiumsmitgliedschaft und die Ehrenpräsidentschaft trifft der Verbandstag durch einfachen Mehrheitsbeschluss.

(3) Ehrenpräsidiumsmitglieder und der Ehrenpräsident werden als Ehrengäste zu den Verbandstagen des ABVLB geladen. Sie können nach eigenem Ermessen an den Ihnen jeweils bekannt zu gebenden Präsidiumssitzungen teilnehmen.

(4) Die Kriterien, die zur Ernennung des Ehrenmitgliedes, des Ehrenpräsidiumsmitgliedes und des Ehrenpräsidenten notwendig sind, sind im Anhang der Ehrenordnung festgelegt.

§ 6
Durchführungsbestimmungen

(1) Die Antragstellung auf Ehrungen, außer der Ehrenmitgliedschaft, der Ehrenpräsidiums-
mitgliedschaft und der Ehrenpräsidentschaft, erfolgt formlos durch die Vorsitzenden der Boxabteilungen bzw. –vereine, Mitglieder des Präsidiums des ABVLB oder der Ehren-
mitglieder. Für die Ehrenmitgliedschaft, die Ehrenpräsidiumsmitgliedschaft und die Ehrenpräsidentschaft haben die Mitglieder des Präsidiums und die Ehrenmitglieder das
Vorschlagsrecht.

(2) Die Entscheidung über die Ehrung, außer der Ehrenmitgliedschaft, der Ehrenpräsidiums-
mitgliedschaft und der Ehrenpräsidentschaft erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit des Präsidiums des ABVLB. Im Falle der Ablehnung sind dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der Ehrungen besteht nicht.

(4) Eine Aberkennung der Ehrung erfolgt bei grob unsportlichem oder unmoralischem Verhalten auf Beschluss des Präsidiums des ABVLB durch Streichung im Ehrenbuch und Entfernung des Lichtbildes.

(5) Die Ernennung der Ehrenmitglieder, der Ehrenpräsidiumsmitglieder und des Ehrenpräsidenten erfolgt ausschließlich auf dem Verbandstag auf Vorschlag des
Präsidiums mit einfacher Stimmenmehrheit.


Anlage zur Ehrenordnung des ABVLB

I. Kriterien zur Ernennung zum Ehrenmitglied, zum Ehrenpräsidiumsmitglied und zum
Ehrenpräsidenten

(1) Ehrenmitglied
Zu Ehrenmitgliedern des ABVLB können alle natürlichen Personen ernannt werden, die sich
in besonderer Weise um den ABVLB verdient gemacht haben. Es können maximal 6 Per-
sonen zur gleichen Zeit Ehrenmitglied im Verband sein. Die Ernennung erfolgt auf Lebens-
zeit.

(2) Ehrenpräsidiumsmitglied
Zu Ehrenpräsidiumsmitgliedern des ABVLB können langjährige Mitglieder des Präsidiums
des ABVLB ernannt werden, die sich in ihrer Tätigkeit für die Entwicklung des ABVLB in
herausragender Weise um die Entwicklung des Verbandes verdient gemacht haben.
Es können maximal 3 Personen zur gleichen Zeit Ehrenpräsidiumsmitglied im Verband
sein. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.

(3) Ehrenpräsident
Zum Ehrenpräsidenten des ABVLB können langjährig erfolgreiche Präsidenten oder Vize-
präsidenten des ABVLB ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Vor dem
Ableben des Ehrenpräsidenten oder seinem freiwilligem Verzicht auf den Titel kann kein
anderer Ehrenpräsident ernannt werden.

(4) Der Ehrenpräsident und die Ehrenpräsidiumsmitglieder haben Sitz und Stimme im
Präsidium und auf dem Verbandstag.


II. Kriterien zur Verteilung der Ehrennadel

Für Kämpfer:

(1) Ehrennadeln werden verliehen und zwar für die Erringung von Meistertiteln:

3 x Landesmeister; 1 x 2. oder 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften Bronze

1 x Deutscher Meister Silber

2 x Deutscher Meister Gold

Internationale Plazierungen für Junioren Bronze

(2) Ehrennadeln werden verliehen und zwar für bestrittene Kämpfe:

75 Kämpfe Bronze

100 Kämpfe Silber

150 Kämpfe Gold

Für Funktionäre:

(1) Ehrennadeln werden verliehen und zwar für die ununterbrochene Tätigkeit auf der Ebene eines Vereines:

10 Jahre Bronze

15 Jahre Silber

20 Jahre Gold

(2) Ehrennadeln werden verliehen und zwar für die ununterbrochene Tätigkeit auf der Ebene eines Bezirks- oder Landesverbandes (hierzu rechnet auch die Kampfrichter-tätigkeit):

5 Jahre Bronze

7 Jahre Silber

10 Jahre Gold

(3) Andere Personen können vom Präsidium in Würdigung herausragender Leistungen mit einer Stufe der Ehrennadeln vorgeschlagen und ausgezeichnet werden.

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