Finanz-, Beitrags- und Reisekostenrichtlinie für den Amateur-Box-Verband Land Brandenburg e. V.


Unter Beachtung der in der Satzung, der Finanzordnung und der Reisekostenordnung des ABVLB enthaltenen Grundsätze und Berücksichtigung der finanziellen Situation in den Mitgliedsvereinen, wurden vom Präsidium des ABVLB am 13.03.2002 folgende Festlegungen getroffen:

1. Die dem ABVLB bisher nur im geringen Umfang zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel sind nach den Grundsätzen äußerster Sparsamkeit und ausschließlich für
satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.


2. Für die finanzielle Absicherung von Veranstaltungen der Vereine sind diese selbst
verantwortlich, soweit sie nicht vom ABVLB mit der Vorbereitung und Durchführung der
Veranstaltung beauftragt wurden.

Werden Vereine vom ABVLB mit der Vorbereitung und Durchführung von Veran-
staltungen beauftragt, ist in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des ABVLB jeweils eine
gesonderte Vereinbarung zu erarbeiten, die vom Präsidenten und vom Schatzmeister
des ABVLB bestätigt werden muß.


3. Meldegebühren
Die Meldegebühren für die Teilnahme an den Landesmeisterschaften beträgt in den
Altersklassen Jugend C – Junioren 2,50 EUR und in der AK Männer 5,00 EUR pro
gemeldeter Teilnehmer. Die Meldegebühren sind bei der ersten Veranstaltung zu
entrichten.


4. Startunterlagen
Startunterlagen sind beim Sportwart des ABVLB käuflich zu erwerben.

Startkarte: 1,00 EUR

Startbuch: 2,50 EUR


5. Beiträge der Mitgliedsvereine
Für die Abdeckung des Mitgliedsbeitrages des ABVLB an den DBV sowie der
notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit des ABVLB
werden laut Beschluß des Verbandstages des ABVLB folgende Beiträge zu Beginn des
Jahres erhoben:

Mitglieder bis 18 Jahre 5,11 EUR Jahresbeitrag

Mitglieder über 18 Jahre 6,13 EUR Jahresbeitrag


Diese Beiträge sind bis Ende des Monats Februar eines jeden Jahres auf das Konto des
ABVLB einzuzahlen.

Bankverbindung Sparkasse Spree-Neiße
BLZ 180 500 00
Konto 311 6100 321


6. Entschädigung/Reisekosten für Kampfrichter und Funktionäre bei Veranstaltungen im
Land Brandenburg

Tagessatz für Punkt- und Ringrichter 12,50 EUR

Kleidergeld bei Amtierung in weißer Kleidung 5,00 EUR

Tagegeld, wenn die Veranstaltung bzw. der Zeitaufwand länger
als 8 Stunden dauert 5,00 EUR

Reisekosten Bahn 2. Klasse mit notwendigen Zuschlägen

Fahrtkosten mit PKW je km 0,22 EUR

Mitfahrer je km 0,02 EUR

Zeitnehmer pro Tag 5,00 EUR

Protokollführer pro Tag 10,00 EUR

Sprecher am Ring pro Tag 10,00 EUR

Mitarbeiter im Organisationsbüro pro Tag 10,00 EUR

Arzt am Ring
Hier müssen jeweils entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Reisekosten im Auftrage des Präsidiums des ABVLB

6 – 8 Stunden 4,00 EUR

über 8 Stunden 5,00 EUR

über 14 Stunden 10,00 EUR

über 24 Stunden 24,00 EUR

Übernachtung ohne Nachweis 20,00 EUR

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