Unter Beachtung der in der Satzung, der Finanzordnung und der Reisekostenordnung
des ABVLB enthaltenen Grundsätze und Berücksichtigung der finanziellen
Situation in den Mitgliedsvereinen, wurden vom Präsidium des ABVLB am 13.03.2002
folgende Festlegungen getroffen:
1. Die dem ABVLB bisher nur im geringen Umfang zur Verfügung stehenden
finanziellen
Mittel sind nach den Grundsätzen äußerster Sparsamkeit und ausschließlich
für
satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.
2. Für die finanzielle Absicherung von Veranstaltungen der Vereine sind
diese selbst
verantwortlich, soweit sie nicht vom ABVLB mit der Vorbereitung und Durchführung
der
Veranstaltung beauftragt wurden.
Werden Vereine vom ABVLB mit der Vorbereitung und Durchführung
von Veran-
staltungen beauftragt, ist in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des ABVLB
jeweils eine
gesonderte Vereinbarung zu erarbeiten, die vom Präsidenten und vom Schatzmeister
des ABVLB bestätigt werden muß.
3. Meldegebühren
Die Meldegebühren für die Teilnahme an den Landesmeisterschaften beträgt
in den
Altersklassen Jugend C – Junioren 2,50 EUR und in der AK Männer 5,00
EUR pro
gemeldeter Teilnehmer. Die Meldegebühren sind bei der ersten Veranstaltung
zu
entrichten.
4. Startunterlagen
Startunterlagen sind beim Sportwart des ABVLB käuflich zu erwerben.
Startkarte: 1,00 EUR
Startbuch: 2,50 EUR
5. Beiträge der Mitgliedsvereine
Für die Abdeckung des Mitgliedsbeitrages des ABVLB an den DBV sowie der
notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
des ABVLB
werden laut Beschluß des Verbandstages des ABVLB folgende Beiträge
zu Beginn des
Jahres erhoben:
Mitglieder bis 18 Jahre 5,11 EUR Jahresbeitrag
Mitglieder über 18 Jahre 6,13 EUR Jahresbeitrag
Diese Beiträge sind bis Ende des Monats Februar eines jeden Jahres auf
das Konto des
ABVLB einzuzahlen.
Bankverbindung Sparkasse Spree-Neiße
BLZ 180 500 00
Konto 311 6100 321
6. Entschädigung/Reisekosten für Kampfrichter und Funktionäre
bei Veranstaltungen im
Land Brandenburg
Tagessatz für Punkt- und Ringrichter 12,50 EUR
Kleidergeld bei Amtierung in weißer Kleidung 5,00 EUR
Tagegeld, wenn die Veranstaltung bzw. der Zeitaufwand länger
als 8 Stunden dauert 5,00 EUR
Reisekosten Bahn 2. Klasse mit notwendigen Zuschlägen
Fahrtkosten mit PKW je km 0,22 EUR
Mitfahrer je km 0,02 EUR
Zeitnehmer pro Tag 5,00 EUR
Protokollführer pro Tag 10,00 EUR
Sprecher am Ring pro Tag 10,00 EUR
Mitarbeiter im Organisationsbüro pro Tag 10,00 EUR
Arzt am Ring
Hier müssen jeweils entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
Reisekosten im Auftrage des Präsidiums des ABVLB
6 – 8 Stunden 4,00 EUR
über 8 Stunden 5,00 EUR
über 14 Stunden 10,00 EUR
über 24 Stunden 24,00 EUR
Übernachtung ohne Nachweis 20,00 EUR